Jakobusheim schließt als Übergangsunterkunft für Flüchtlinge.
(27.06.)
Herzlichen Dank an alle die sich seit März für die vorübergehende Unterbringung von rund 60 Flüchtlingen engagierten.
Übergangsunterkunft im Jakobusheim in Untermettingen wird geschlossen.
(21.06.22)
"Gemeinsam helfen - viele Hände schaffen viel!"
Unter diesem Motto wurden seit Anfang März fast 60 Flüchtlinge übergangsweise im Jakobusheim aufgenommen.
Güntert-Schreiner und Silvia Sänger, dem Helferkreis von rund 40 Personen für ihren Einsatz und allen SpenderInnen für ihre Unterstützung seit Anfang März.
Die Veränderungen in der Flüchtlingsbewegung sowie die zu berücksichtigenden Grenzen der Kräfte unserer freiwilligender Helfer-Innen führen zu der Entscheidung, Ende Juni 2022 das Jakobusheim als Übergangsunterkunft zu schließen. Für die 19 Flüchtlinge, die zum Teil noch bis Monatsende da sind, besteht die Aussicht, dass sie ab Juli in eigene Wohnungen umziehen können. Eine Notwendigkeit der Unterbringung von weiteren Flüchtlingen besteht zur Zeit nicht. Wir danken auch für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf (Frau Schwarz) und dem Landratsamt (Frau Kermisch).
Eine große Freude und ein Hoffnungszeichen ist für uns alle die Geburt von „unserem“ jüngsten Flüchtling, Daniela, die am 13. Juni als 7. Kind ihrer Familie in der Klinik in Waldshut zur Welt gekommen ist. Das Leben ist stärker als der Tod. Die Aufnahme eines Kindes noch mehr als die jedes Flüchtlings, wird den Krieg besiegen.
Spendenkonten
- Spendenkonto (Jakobusheim)
Förderverein St. Ursula für sozial-caritative Aufgaben
(früher Kanken-Pflegeverein verwaltet von Günther Brogle)
IBAN: DE04 6805 1207 0000 1067 99
Stichwort: Flüchtlinge Ukraine
Wenn Sie eine Spendenquittung brauchen, überweisen Sie Ihre Spende über die Röm.-Kath. Kirchengemeinde Oberers Schlüchttal
Voba: IBAN DE07 6849 2200 0008 5900 10
Spaka: IBAN DE58 6805 1207 0000 1238 69
- Spendenkonto (Grafenhausen)
Förderverein St. Elisabeth für sozial-caritative Aufgaben, Grafenhausen
(verwaltet von Wolfgang Duttlinger)
IBAN: DE82 6805 1207 0000 0557 31
IBAN: DE10 6849 2200 0008 4235 04
Stichwort: Flüchtlinge Ukraine (verwaltet von Wolfgang Duttlinger),
Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, dann bitte Überweisung über die Röm.-Kath. Kirchengemeinde Oberers Schlüchttal
Voba: IBAN DE07 6849 2200 0008 5900 10
Spaka: IBAN DE58 6805 1207 0000 1238 69
Stichwort: Flüchtlinge Ukraine
- Spendenkonto (Riedern)
Förderverein St. Leodegar für sozial-caritative Aufgaben, Riedern a.W.
(früher Kranken- und Pflegeverein verwaltet von Thomas Altmeyer)
IBAN: DE48 6805 1207 0000 1068 80
Stichwort: Flüchtlinge Ukraine ()
Wenn Sie eine Spendenquittung brauchen, dann Überweisung über die Röm.-Kath. Kirchengemeinde Oberers Schlüchttal
Voba: IBAN DE07 6849 2200 0008 5900 10
Spaka: IBAN DE58 6805 1207 0000 1238 69
Stichwort: "Flüchtlinge Ukraine"
Die Spenden werden verwendet für:
- Dringende Einkäufe für die Flüchtlinge
- Rückerstattung von Vorleistungen an die HelferInnen
- Unterstützung für Anschaffungen in den Unterkünften
- Unterstützung von Personen die Flüchtlingen aufgenommen haben
- Unterstützung von Flüchtlingen in der Ukraine
(Da der Prozess der amtlichen Registrierung und die Zuwendung von Untzerstützungsleistungen Zeit braucht, sind die Flüchtlinge auf unsere Hilfe angewiesen.) - Rückerstattung von Vorleistungen an die HelferInnen
- Unterstützung für Anschaffungen in den Unterkünften
- Unterstützung von Personen die Flüchtlingen aufgenommen haben
- Unterstützung von Flüchtlingen in der Ukraine
Krankenwagen für Transport von bettlägerigen Flüchtlingen in Lviv (Lemberg) - Spendenziel erreicht (25.05.2022)
10.500 EUR gesammelt.
Herzlichen Dank an alle Spender und Spenderinnen.
In der Westukraine ist die Stadt Lviv (Lemberg) zu einem Zufluchtsort für Hunderttausende von Flüchtlinge geworden. In der Stadt mit etwa 1 Million Einwohner leben mehr als 300.000 Flüchtlinge. Daher werden täglich viele Menschen ins Krankenhaus eingeliefert, die teilweise nach der Entlassung ans Bett gefesselt bleiben. Ihr Wunsch ist es nach Hause zu ihren Familien zurückzukehren. Leider kann ihnen das staatliche Krankentransportwesen nur eingeschränkt helfen, da es nur Patienten des Stadtgebiets zu einer medi-zinischen Einrichtung transportieren kann. Deshalb bitten wir Sie das Projekt zu unterstützen.
Die Beschaffung erfolgt über Herr Georg Funk aus Grafenhausen zusammen mit dem evangelischen Missionswerk "Licht für die Welt" in Lemberg.
Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten überweisen Sie bitte Ihre Spende an die Röm.-Kath. Kirchengemeinde Oberes Schlüchttal, Voba: IBAN DE07 6849 2200 0008 5900 10 oder Spaka: IBAN DE58 6805 1207 0000 1238 69
Stichwort: Krankenwagen Ukraine;
sonst an den Förderverein St. Elisabeth, Grafenhausen IBAN: DE82 6805 1207 0000 0557 31 oder IBAN: DE10 6849 2200 0008 4235 04.
Stichwort: Krankenwagen Ukraine;
sonst an den Förderverein St. Elisabeth, Grafenhausen IBAN: DE82 6805 1207 0000 0557 31 oder IBAN: DE10 6849 2200 0008 4235 04.
Empfang der Batterien durch Alexander Kusy, Mitarbeiter im Ordinariat in Lviv.
Wallfahrtsort Zarvaniza und Lviv (Lemberg).
Bei einem Hilfseinsatz im Januar 1990 in der Ukraine, lernte Pater Eichkorn den Wallfahrtsort Zarvaniza, am West-Rand der Karpaten, zwischen den Städten Iwano-Frankiwsk und Ternopil gelegen kennen.
Die Kirche war damals noch, seit dem 2. Weltkrieg von den Sowjet-Russen zerstört, und die Wallfahrt verboten. Das dort so innig erlebte Gebet der Gläubigen aber rief Eichkorn nach dem Kriegsbeginn in die Ukraine zurück. Er wollte dem Land und den Menschen, die jetzt ihr Leben für unsere Freiheit in Europa und weltweit opfern, nahe sein.
Papst Johannes Paul II. besuchte 2001 die Ukraine und betete in Kiew, vor dem Gnadenbild der Muttergottes von Zarvaniza, Maria, Mutter der Ukraine.
Die Ukraine, wird als Heimat des Glaubens und des Dialogs, ihre Würde in der Gemeinschaft der Nationen anerkannt sehen können. Gott beschütze dich allezeit.“
Bei seinem Besuch in der Ukraine wurde nach dem liturgischen Kalender der orthodoxen Kirchen gerade die Karwoche gefeiert. Wo Krieg herrscht, ist jeden Tag Karfreitag. Doch mutig wer zum Kreuz steht und Ostern erhofft. Beeindruckend war für Pater Christoph das Zeugnis der Priester die ihre Bischöfe baten, sie in die Kriegsgebiete zu senden um den Soldaten den letzten Segen zu spenden, die Trauernden zu trösten, die Getöteten zu begraben und denen die vertrieben wurden zu helfen.
Bitte unterstützen Sie unsere Hilfe für die Flüchtlinge in der Seelsorgeeinheit und in der Ukraine. Pfarrer Pater Christoph Eichkorn
Aktionen und Spenden für die Flüchtlingsarbeit
Herzlichen Dank für Ihr Gebet.
Bitte lassen wir nicht nach jeden Tag um den Frieden zu bitten und dem Bösen Einhalt zu gebieten. Bitte kapitulieren Sie in Ihren Herzen nicht!
Herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer in Untermettingen und Grafenhausen die sich seit Anfang März so großherzig, engagiert und aufopferungsvoll einsetzen.
Herzlichen Dank an alle Personen die übergangsweise oder in Miete Flüchtlinge aufgenommen haben und aufnehmen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender von Sach- und Geldspenden.
Bis zum 19.05. haben wir über den Förderverein St. Ursula 13.302,57 Einnahmen und 12.720,29 EUR Ausgaben.
Über den Förderverein St. Elisabeth-Grafenhausen rund 4.100 Euro Einnahmen und rund 1.100 Ausgaben geflossen. Bitte unterstützen Sie uns weiter!
Landfrauen von Krenkingen überreichten Spende von 1.000 EUR.
Am 30.04. besuchte eine Abordnung der Landfrauen von Krenkingen das Jakobusheim. Mit im Gepäck hatten die Frauen selbstgebackenes frisches Brot und eine Erstausstattung zum Putzen und Reinigen, die an die Flüchtlinge überreicht wurden um im Jakobusheim bzw. in neu bezogenen Wohnungen Verwendung zu finden.
Nach einer Besichtigung des Jakobusheims und Begegnung mit den Bewohnern überreichten die Frauen eine Spende von 1.000 EUR die sie durch den Verkauf von Kuchen, Frühlingsrollen, Fleisch und Kartoffelsalat eingenommen wurden. HERZLICHEN DANK ! (Pater Christoph Eichkorn)
Benefizkonzert mit Flüchtlingskinder in Untermettingen
Am Palmsonntag, 10.04. fand in der St. Jakobuskirche Untermettingen ein Benefizkonzert statt. Es wirkten auch 19 Flüchtlingskinder und 6 Erwachsene mit Gesang und Klavier mit.
Herzlichen Dank für den Erlös von 1.364,07 € zugunsten der Flüchtlingsarbeit des Fördervereins für sozial-caritative Aufgaben St. Ursula Ühlingen (früher Kranken- und Pflegeverein).
Was benötigen wir für die Unterkunft der Flüchtlinge im Jakobusheim und wer sind unsere Ansprechpersonen in Untermettingen und Grafenhausen?
- In Untermettingen hat sich Anfang März um Daniela Blattert, Inge Vonderach, Yvonne Güntert-Schreiner und Silvia Sänger, ein Helferkreis für ukrainische Flüchtlinge im Jakobusheim gebildet.
- In Grafenhausen hat sich um Sylviya Winterhalter (0178 255 47 78) und Anna Seidler-Baschnagel (0174 609 56 51) ein Helferkreis gebildet für die Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Mensnerwohnung sowie zur Unterstützung weiterer Flüchtlinge in Grafenhausen.
- In Riedern a.W. unterstützen wir Familie Kraft, die 12 Flüchtlinge aufgenommen hat.
- Grundnahrungsmittel, medizinische Versorgung, ... (Daniela Blattert)
- Kleiderspenden werden aktuell im Jakobusheim nicht mehr benötigt. Falls Sie Kleider- oder Sachspenden machen möchten, melden Sie sich bitte an die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf an Martina Gänswein (07743-920028) oder Annette Schwarz (07743 920012). Das Gleiche gilt für das Melden von Wohnraum oder ehrenamtliche Hilfe wie Fahrdienste, Dolmetschen u.a. (Yvonne Güntert-Schreiner)
- Haushaltsgegenstände, ... (Silvia Sänger)
- Persönliche Gebrauchsgüter, Infos ... (Inge Vonderach)
- Dolmetschen (Galina Braun)
- Fahrdienste
Eine Flüchtlingsfamilie wohnt im Pfarrhaus Grafenhausen
- Seit dem 1. April wohnt eine Familie mit 5 Kindern (2-10)
in der ehemaliger Mesnerwohung im Pfarrhaus.
Gemeinde Ühlingen-Birkendorf
Annette Schwarz,Integrationsmanagerin der Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf, Telefon 07743-92 0012
Wenn Sie Wohnraum zum Vermieten an Flüchtlinge haben, melden Sie diesen bitte der Gemeindeverwaltung.
Informationen zur psychosozialen Belastungssituation Geflüchteter
Homepage der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. sowohl für Fachkräfte, als auch für Geflüchtete selbst.
Für die Kommunikation mit Flüchtlingen
Nutzen Sie eine SprachApp z.B. „Sprechender Übersetzer“.
Was geschah bislang?
Mittwoch, 23.03.
Infoabend des Organisationstema zur Unterkunft im Jakobusheim (Pfarrsaal).
Infoabend des Organisationstema zur Unterkunft im Jakobusheim (Pfarrsaal).
"Gemeinsam helfen - viele Hände schaffen viel !"
Um die Erstvorsorgung der ukrainischen Flüchtlinge im Jakobusheim zu garantieren und sie in den Belangen die uns möglich sind zu unterstützen, werden viele helfende Hände gesucht.
Der Helferkreis für ukrainische Flüchtlinge im Jakobusheim Untermettingen (Seelsorgeeinheit Oberes Schlüchttal) sucht Fahrdienste, Einkaufsfahrten, Hilfe für alles was sonst noch alles auf uns zukommen wird. Wir bitten um Lebensmittel und Spenden. Konto siehe unten! (Daniela Blattert)
Der Helferkreis für ukrainische Flüchtlinge im Jakobusheim Untermettingen (Seelsorgeeinheit Oberes Schlüchttal) sucht Fahrdienste, Einkaufsfahrten, Hilfe für alles was sonst noch alles auf uns zukommen wird. Wir bitten um Lebensmittel und Spenden. Konto siehe unten! (Daniela Blattert)
Mittwoch, 23.03.
Info-Abend der Gemeinde Grafenhausen mit Bürgermeister Christian Behringer (Haus der Sinne). Vergleiche alle aktuellen Infos auf der Homepage der Gemeinde Grafenhausen!
Montag, 21.03.
Infoabend der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf mit Bürgermeister Tobias Gantert im Rathaus. Vergleiche alle aktuellen Infos auf der Homepage der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf!
Freitag, 18.03.
Treffen mit einigen Personen des Koordinationsteams mit VertreterInnern der Flüchtlingen. Bericht über Situation in der Ukraine, Schichsale der Flüchtlinge. Organisation des Lebens im Jakobusheim, Versorgung, Müllentsorgung, Schutz vor Coronainfektion, Brandschutz-Fluchtwege, ...
Dienstag, 15.03.
Treffen des Organisationsteams Grafenhausen im Pfarrhaus (alte Mesner-Wohnung)
Sonntag, 13.03.
Die Flüchtlinge, die überwiegend evangelischen Glaubens (Baptisten), sind, feiern den Sonntaggottesdienst mit Gästen aus Schwörstadt im Jakobusheim (Pfarrsaal - ca. 50 Personen).
Samstag, 12.03
Einweisung zum Verhalten bei einer Gefahrenlage im Haus, Verhalten bei Feuer, Fluchtwege, Evakuierung, Sammelpunkt etc.
Planungen zum Angebot von Deutschunterricht.
Planungen zum Angebot von Deutschunterricht.
Mittwoch, 09.03.
Der Pfarrgemeinderat, fasst in seiner Sitzung am 09.03. den Beschluss, das Jakobusheim in Untermettingen und die ehemalige Mesnerwohnung in Grafenhausen, zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.
Dienstag, 08.03.
Treffen im Jakobusheim (Pfarrsaal) von Personen, aus dem Ad-hoc-Helfkreis (u.a. Inge Vonderach, Daniela Blattert, Julia Stanow u.a.), Kirchengemeinde, Pfarrei-Gemeindeteam, Kirchenchor, Landfrauen, Ortschaftsverwaltung und Gemeindeverwaltung mit dem Ziel, ein Organisations- und Koorinationsteam zu bilden.
Treffen im Jakobusheim (Pfarrsaal) von Personen, aus dem Ad-hoc-Helfkreis (u.a. Inge Vonderach, Daniela Blattert, Julia Stanow u.a.), Kirchengemeinde, Pfarrei-Gemeindeteam, Kirchenchor, Landfrauen, Ortschaftsverwaltung und Gemeindeverwaltung mit dem Ziel, ein Organisations- und Koorinationsteam zu bilden.
Montag, 07.03.
In Grafenhausen beginnen die Vorbereitung die alte Mesnerwohnung im Pfarrhaus herzurichten.
Die Wohnung ist komplett leer, es wird benötigt Betten (auch Etagenbetten für Kinder), Kücheneinrichtung, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Spüle, Tisch, Stühle, Geschirr, Töpfe, Handtücher, ...
Die Stiftungsräte der Kirchengemeinde stimmen sich per E-Mail darüber ab, Flüchtende, unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Bedingungen, kurzfristig Aufnahme im Jakobusheim und in der alten Mesner-Wohnung in Grafenhausen zu gewähren.
Anfang März 2022
Die Kirchengemeinde wird von Personen angefragt, das Jakobusheim in Untermettingen für Flüchtlinge zu öffnen. Ein Kontakt zu Flüchtenden, die auf den Weg nach Deutschland sind, besteht über Herr Peter Dück aus Stühlingen.
Pfarrer Eichkorn schlägt vor auch die alte Mesnerwohnung für eine Übergangsunterkunft zur Verfügung zu stellen.
Ein ad-hoc-Helferkreis mit mehr als 20 Personen bildet sich um die Frauen Inge Vonderach, Daniela Blattert, Frau Sänger, Julia Stanow, u.a.
Das Jakobusheim (8 Zimmer mit 35 Betten) wird in wenigen Tagen von einem adhoc Helferkreis gereinigt, Bettzeug organisiert, eine Waschmaschine angeschlossen, Lebensmittel herbeigebracht und vieles mehr.
Informationen der Gemeindeverwaltung Ühlingen-Birkendorf
Besteht eine Anmeldepflicht in der Gemeinde? Muss die Familie sich beim Ausländeramt melden?
Es ist geltendes Recht, dass ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Reisepass visafrei einreisen und sich bis zu 90 Tagen in Deutschland aufhalten können. Deshalb besteht zunächst auch keine Pflicht, sich unverzüglich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anzumelden oder bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Eine freiwillige Anmeldung vor Ablauf der Frist ist für diesen Personenkreis jedoch möglich.
Seit dem 04.03. steht fest, dass die EU-Richtlinie zum Massenzustrom umgesetzt wird, was für den betroffenen Personenkreis auf Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde führt. Dazu werden in Kürze innerstaatliche Regelung von Seiten des Bundesinnenministeriums, nach der eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für drei Monate gelten soll erwartet.
Schutzsuchende Personen aus der Ukraine werden bei Vorsprache bei der Ausländerbehörde erkennungsdienstlich erfasst. Wollen sie unverzügliche eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG in Anspruch nehmen und die Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels beantragen, sollten sich diese Personen vor einer Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreises in der Gemeinde anmelden.
Zur Kanalisierung des Zustroms und ggf. einer Terminvereinbarung mit dem Ausländeramt nimmt die Gemeindeverwaltung die Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) entgegen, damit sie sich auf weitere Schritte vorbereiten kann.
Können die Familien Sozialleistungen beantragen?
Die Flüchtlinge aus der Ukraine können beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen. Sobald der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt worden ist, haben sie gemäß § 1 Abs.1 Nr. 3a AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies sind die sogenannten Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 AsylbLG (notwendiger Bedarf, insbesondere Ernährung, Kleidung…). Zusätzlich werden ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf, Geldpauschale für kulturelle Bedürfnisse, Kommunikation, Mobilität o.ä.).
Bei Bedarf können gemäß § 4 AsylbLG auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Krankenhilfeleistungen werden durch Ausstellung eines Krankenscheines für den Hausarzt bzw. Zahnarzt gewährt.
Wichtig: Der Anspruch entsteht, wenn ein Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG gestellt wird. Ein Antrag kann auch vor Gewährung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt werden, da rückwirkende Leistungen nicht möglich sind. Der Leistungsanspruch entsteht aber erst ab dem Tag, an dem die vorgenannte Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.
Eigene Einkünfte und Vermögenswerte aller Familienmitglieder, die in Deutschland verfügbar sind, sind zur Deckung des Lebensunterhaltes einzusetzen.
Je nach Dauer: Schul- und Kindergartenpflicht?
Es besteht in Baden-Württemberg keine Kindergartenpflicht. Bei Asylbewerbern besteht nach spätestens 6 Monaten eine Schulpflicht, sie können aber schon am ersten Tag in der Schule aufgenommen werden. Auf Nachfrage beim Staatlichen Schulamt wurde dem Landratsamt Waldshut gesagt, dass es noch keine Regelung durch das Kultusministerium gebe.
Informationen der Erzdiözese
Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Wir sind dankbar, wenn Kirchengemeinden auf die Herausforderungen dieser Zeit dadurch reagieren, indem sie Wohnraum für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine zur Verfügung stellen; dazu braucht es einen Stiftungsratsbeschluss.
Genehmigt ist die Zurverfügungstellung von Wohnraum dann, wenn dieser Wohnraum bisher als Wohnraum genutzt war und nicht aufgrund von Brandschutzauflagen etc. die Nutzung untersagt war.
Genehmigt ist die Zurverfügungstellung von Wohnraum dann, wenn dieser Wohnraum bisher als Wohnraum genutzt war und nicht aufgrund von Brandschutzauflagen etc. die Nutzung untersagt war.
Der Wohnraum soll als kurzfristige, kostenlose Unterbringung zur Überbrückung der ersten Notsituation zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall entsteht kein unbefristetes Mietverhältnis.
Es ist möglich einen Beschluss bzgl. der Nebenkosten in der Gestalt im Stiftungsrat herbeizuführen, dass die Nebenkosten des Aufenthaltes der Menschen aus der Ukraine aus dem Pfarreianteil der Caritassammlung oder deren Rücklagen entnommen werden können.
Den Wohnraum, den Kirchengemeinden in kirchengemeindlichen Räumen zur Verfügung stellen, teilen die Kirchengemeinden nachrichtlich dem Erzb. Ordinariat, dem örtlichen Caritasverband und der jeweiligen Kommune mit.
Es ist möglich einen Beschluss bzgl. der Nebenkosten in der Gestalt im Stiftungsrat herbeizuführen, dass die Nebenkosten des Aufenthaltes der Menschen aus der Ukraine aus dem Pfarreianteil der Caritassammlung oder deren Rücklagen entnommen werden können.
Den Wohnraum, den Kirchengemeinden in kirchengemeindlichen Räumen zur Verfügung stellen, teilen die Kirchengemeinden nachrichtlich dem Erzb. Ordinariat, dem örtlichen Caritasverband und der jeweiligen Kommune mit.
Die Erzdiözese Freiburg hat eine eigene Seite auf ihrer Homepage eingerichtet
Gerechtes Fasten
Zu Beginn der Fastenzeit verkünden wir das Wort Gottes aus dem Buch des Propheten Jesaja.
1 Rufe aus voller Kehle, halte dich nicht zurück! / Erhebe deine Stimme wie ein Widderhorn! Halt meinem Volk seine Vergehen vor / und dem Haus Jakob seine Sünden! ... 3 Warum fasten wir und du siehst es nicht? / Warum haben wir uns gedemütigt und du weißt es nicht? Seht, an euren Fasttagen macht ihr Geschäfte / und alle eure Arbeiter treibt ihr an.
4 Seht, ihr fastet und es gibt Streit und Zank / und ihr schlagt zu mit roher Gewalt. So wie ihr jetzt fastet, / verschafft ihr eurer Stimme droben kein Gehör. 5 Ist das ein Fasten, wie ich es wünsche, / ein Tag, an dem sich der Mensch demütigt: wenn man den Kopf hängen lässt wie eine Binse, / wenn man sich mit Sack und Asche bedeckt? Nennst du das ein Fasten / und einen Tag, der dem HERRN gefällt?
6 Ist nicht das ein Fasten, wie ich es wünsche: / die Fesseln des Unrechts zu lösen, / die Stricke des Jochs zu entfernen, Unterdrückte freizulassen, / jedes Joch zu zerbrechen? 7 Bedeutet es nicht, dem Hungrigen dein Brot zu brechen, / obdachlose Arme ins Haus aufzunehmen, wenn du einen Nackten siehst, ihn zu bekleiden / und dich deiner Verwandtschaft nicht zu entziehen?
8 Dann wird dein Licht hervorbrechen wie das Morgenrot / und deine Heilung wird schnell gedeihen. Deine Gerechtigkeit geht dir voran, / die Herrlichkeit des HERRN folgt dir nach. 9 Wenn du dann rufst, / wird der HERR dir Antwort geben, und wenn du um Hilfe schreist, wird er sagen: / Hier bin ich. Wenn du Unterjochung aus deiner Mitte entfernst, / auf keinen mit dem Finger zeigst und niemandem übel nachredest, 10 den Hungrigen stärkst / und den Gebeugten satt machst, dann geht im Dunkel dein Licht auf / und deine Finsternis wird hell wie der Mittag." (Jesaja 58)
Mit großer Betroffenheit über das Schicksal der Menschen in der Ukraine sowie der Opfer des Krieges, den Russland verursacht hat, aber mit der Hoffnung einen kleinen Beitrag zur Linderung der Not beitragen zu können, grüßt Sie Pater Christoph Eichkorn








