Wiedereintritt

 

Sie sind vor Jahren durch ihr Vorsprechen beim Einwohnermeldeamt sogenannt aus der Kirche ausgetreten. Dies ist nur in Deutschland so möglich, da hier die Getauften katholischen und evangelischen Kirchenmitglieder als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert sind. Aus dieser Körperschaft sind sie ausgetreten.

Aus der Gemeinschaft der Getauften bzw. aus der Verbundenheit mit Christus auszutreten ist dann der Fall, wenn Sie die Glaubensgemeinschaft, besonders die Eucharistie (Sonntagmesse) nicht mehr leben und die Einheit mit Christus im Gebet und in der Liebe zum Nächsten wie Christus nicht mehr leben wollen.  

Aus welchem Gründen (Steuer, Protest, Verärgerung, Gleichgültigkeit) sie auch immer diesen standesamtlichen Kirchenaustritt vollzogen haben, sie werden dadurch in der Dokumentation ihres Religionsstatus in der Öffentlichkeit als konfessionslos geführt. Diese öffentliche Verneinung ihres Christseins wollen Sie nun aufheben. Danke für diesen Entschluss und ihr neues Glaubenszeugnis.

Der Weg zum Wiedereintritt

Wenden Sie sich persönlich oder über eine Person Ihres Vertrauens an ihren Wohnortpfarrer. Im Gespräch werden die notwendigen Schritte zur Wiederaufnahme geklärt und die Form festgelegt.

Die Wiederaufnahme

Ihre Wiederaufnahme wird durch den Bischof dem Wohnortpfarrer schriftlich bestätigt und dann in einer Ihrer Situation angemäßenen Weise durch Gebet, Buße und Empfang der Eucharistie vollzogen.

Die Tür zu Gott steht offen.

Jesus sagt: Ich bin die Tür; wer durch mich hineingeht, wird gerettet werden; er wird ein- und ausgehen und Weide finden. (Joh 10,8)
Und:
Ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wenn einer meine Stimme hört und die Tür öffnet, bei dem werde ich eintreten und Mahl mit ihm halten und er mit mir. (Offb 3,20)