
„Wenn ich nicht im Stand der Gnade Gottes bin, möge mich Gott dahin bringen, wenn ich es bin, möge mich Gott darin erhalten!“
„Meine Worte und Werke habe ich auf Gottes Geheiß vollbracht. Ich lege sie niemandem zur Last: weder dem König noch einem anderen; und wenn daran ein Falsch ist, so fällt es auf mich und niemand anderen zurück.“
(Jeanne d'Arc bei ihrem Prozess am 24. Mai 1431)
Name
Jeanne d’Arc auch Jehanne d’Darc oder Johanna von Orléans oder Jungfrau von Orléans
Lebensdaten
Geboren vermutlich am 6. Januar 1412 in Domrémy, 60km südwestlich von Nancy, Lothringen heute Frankreich; Gestorben - hingerichtet auf den Scheiterhaufen) - am 30. Mai 1431 in Rouen, 90 km östlich von Le Havre, Frankreich
Lebensgeschichte
Jeder Mensch hat seine Mission und gibt sein Zeugnis für Christus wie es ihm möglich und gegeben ist. Jeder Mensch hat eine besondere Berufung, die aber nicht unbedingt von den Mitmenschen und auch nicht von der Kirche erkannt wird.
Jede und jeder Heilige gerät in irgendeiner Weise in Konflikt mit der Kirche und muss Beurteilungen erdulden, ob seine Berufung echt ist.
Die Heiligen bekennen sich trotz dieser Wiederstände zur Kirche und Gott wirkt durch sie, dass sein Reich komme. Eine Zeugin dafür ist die Heilige Johanna von Orléans oder Jeanne d' Arc. Dieses Mädchen (13 Jahre) und junge Frau (19 Jahre) entsprach in keinster Weise den kirchlichen und gesellschaftlichen Normen der Zeit in der sie lebte.
Johanna war eine Tochter des wohlhabenden Bauern und Bürgermeisters Jacques Tarc und seiner Frau Isabelle Romée. Im Alter von 13 Jahren hörte sie an einer Maria geweihten Kapelle in einem nahen Wald Stimmen, die sie beauftragten, ein gutes Leben zu führen und Gott zu gehorchen. Mehrere Erscheinungen des Erzengels Michael, der Katharina von Alexandrien und der Margareta, beauftragten sie, ins benachbarte Frankreich zu gehen und das Land von den Engländern zu befreien und Karl VII. zum König von Frankreich ausrufen lassen. So lautete der große Auftrag, den ihr – wie Johanna zuerst ihren Eltern, dann den Autoritäten erzählte – der Erzengel Michael, Katherina von Alexandria und Margareta von Antiochia erteilt hatten.
„Euch Männern von England, die ihr kein Recht auf das Königreich Frankreich habt, befiehlt der König des Himmels durch mich, Johanna die Jungfrau, Eure Bastionen zu verlassen und in euer Land zurückzukehren.“
Die Stimmen wurden als Hirngespinste einer etwas überdrehten Analphabetin abgetan. Nachdem es ihr aber – nun 17 Jahre alt – tatsächlich gelungen war, Karl den VII. zu sprechen und ihm im Namen des Himmels die Rettung Frankreichs und seine Krönung in Reims zuzusagen, wandte sich das Blatt. Drei Wochen lang ließ Karl VII. ihre Glaubwürdigkeit durch Kirchenmänner prüfen, dann gab er seine Zustimmung. In nur acht Tagen gelang es der mit Männerkleidung und Rüstung angetanen Jungfrau tatsächlich, den Belagerungsring der Engländer zu sprengen und Orléans zu befreien. Am 17. Juli 1429 war sie auf dem Höhepunkt ihres Ruhmes angelangt: Karl VII. wurde in Reims zum König Frankeichs gekrönt. Johanna stand in Rüstung und mit der Fahne des Königs neben ihm.
Doch über Johanna brauten sich bereits dunkle Wolken zusammen. Am 23. Mai 1430 wurde sie nach der Niederlage der Franzosen in der Schlacht von Compiègne gefangengenommen, an die Engländer verkauft und einem Inquisitionsgericht ausgeliefert. Johannas Passion begann. Den von ihr gedemütigten Engländern lag natürlich viel daran, das unheimliche Mädchen ein für alle Mal zu diskreditieren und zu vernichten. Denn wenn sich im Inquisitionsprozess herausstellte, dass sie vom Teufel kam, war auch Karls Krone nichts mehr wert. Die Anklageschrift war lang: man warf ihr insgesamt 70 schwere Vergehen und Sünden vor wie Zauberei und Hexerei, Blasphemie, falsche Weissagung, Schamlosigkeit, Hochmut und kirchenspalterisches Verhalten. Karl VII., der ihr seine Krone verdankte, wandte sich von ihr ab.
Am 9. Januar 1431 begann in Rouen der Prozess. Etwa 50 Männer Frankreichs und Englands saßen über die 19-Jährige zu Gericht: Bischöfe, Advokaten, kirchliche Würdenträger. Es war ein politischer Prozess. Zum Chefankläger hatten die Engländer Pierre Cauchon bestellt, den Bischof von Beauvais. Er kam von der Pariser Universität und hielt es mit den Engländern. Aus dem Umkreis der proenglischen Universität stammten weitere Prozessführer und Beisitzer, die nun die ganz auf sich gestellte Jungfrau – sie blieb auf eigenen Wunsch ohne Anwalt – der Ketzerei zu überführen hatten. Doch Johanna ließ sich nicht beirren. Als man sie fragte, ob sie wisse, dass sie in der Gnade Gottes sei, antwortete sie: „Falls ich nicht in ihr bin, wolle Gott mich in sie versetzen; falls ich in ihr bin, möge Gott mich in ihr bewahren.“ Am 24. März war das Urteil gefällt: die umjubelte Heldin Frankreichs war nun offiziell eine Ketzerin, mit der man kurzen Prozess machen muss. Am 30. Mai 1431 wurde sie auf den Scheiterhaufen auf dem Marktplatz von Rouen erstickt und verbrannt. Sie starb in den Flammen, das Kreuz fest an die Brust gedrückt.
»Was mein Tun betrifft, so möge man es nach Rom bringen zu unserem heiligen Vater, dem Papst, auf den ich mich nächst Gott berufe. Und meine Worte und Taten habe ich auf Geheiß Gottes vollbracht ... Ich berufe mich auf Gott und unseren heiligen Vater, den Papst.«
Verehrung
1456 wurde Johanna von der Kirche feierlich postum rehabilitiert.
Im 19. Jahrhundert wurde die Gestalt des heldenhaften Bauernmädchens zu einem Nationalmythos der Franzosen verklärt. Sie wurde zum Stoff von Romanen, Theaterstücken, Filmen und Gesängen, die teilweise in die Weltliteratur eingingen.
1909 wurde sie von Papst Pius X. selig-, 1920 von Benedikt XV. heiliggesprochen.
Quellen
vgl. www2.bistum-augsburg.de; wikipedia; heiligenlexikon.de; katholisch.de; vaticannews.va; praedica.de; und andere